Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Der schweizerische Bundesrat hat hat die Änderung der Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung VDTI gutgeheissen. Es handle sich dabei hauptsächlich um kleinere Anpassungen als Folge der letztjährigen Zwischenevaluation und in Erfüllung eines Auftrags des Bundesrates, heisst es in einer Aussendung dazu.

Letztes Jahr wurde die neue Organisation für die digitale Transformation der Bundesverwaltung ein erstes Mal evaluiert. Diese Zwischenevaluation habe ergeben, dass einzelne Kompetenzen und Aufgaben im IKT-Bereich noch nicht klar genug geregelt seien. Die Änderung adressiere dies nun. Mit der Änderung werde zudem ein Auftrag des Bundesrats erfüllt, einen Bereinigungsmechanismus für die Datennutzung zu schaffen. Hinzu kämen einzelne Präzisierungen und redaktionelle Verbesserungen.

Es handelt sich insgesamt um kleinere Anpassungen. Eine erste grössere Revision der Verordnung sei frühestens für nächstes Jahr vorgesehen. Die aktuellen Änderungen sind in den folgenden drei Punkten ausgeführt:

  1. Der Digitalisierungsrat und die bundesweite Koordination sind klarer geregelt und harmonisiert. Der Digitalisierungsrat berät sowohl den Delegierten für die digitale Transformation und IKT-Lenkung als auch die Verwaltungseinheiten bei der bundesweiten Koordination. Bisher war geregelt, dass der Bereich DTI bei bundesweiten Weisungen vorgängig den Digitalisierungsrat anhört. Nun gilt dies auch für Departemente, die departementsübergreifende Weisungen im IKT-Bereich erlassen. Des Weiteren sind die Kompetenzen des Delegierten klarer geregelt.

  2. Das Verfahren zur Streitbeilegung wurde angepasst. Bis anhin betraf das Verfahren nur Weisungen des Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei. Neu können auch andere departementsübergreifende Weisungen zu Fragen der Digitalisierung und IKT-Lenkung auf diesem Weg bestritten werden. Damit gibt es nun auch einen Bereinigungsmechanismus, um verwaltungsinterne Differenzen im Bereich der Datennutzung zu regeln - dies war ein Auftrag des Bundesrates.

  3. Die Verordnung wurde redaktionell verbessert und an einigen Stellen präzisiert. Unter anderem wurden Regelungen für die bundesinterne Nutzung von Stammdaten für Supportprozesse leicht angepasst.

Die VDTI regelt Grundlagen für die digitale Transformation der Bundesverwaltung. Hauptverantwortlich für die digitale Transformation sind die Departemente. Sie steuern die digitale Transformation in ihren Verwaltungseinheiten im Rahmen der bundesweit geltenden Vorgaben. Zuständig für die bundesweite Koordination ist der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei.

Die Änderung der VDTI soll am 1. November 2023 in Kraft treten. Sie habe keine personellen oder finanziellen Auswirkungen, heisst es.