Der Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Diese Entscheidung hat das höchste britische Gericht am Mittwoch bekanntgegeben. Der Oberste Gerichtshof in London wies einen Berufungsantrag von Assange zurück.

Dem Australier bleibt jetzt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, will er seine Auslieferung verhindern. Er steht in Schweden im Verdacht, Sexualstraftaten begangen zu haben.

Der Antrag werde abgelehnt, sagte Gerichtspräsident Nicholas Phillips. Die Entscheidung der Richter fiel mit fünf zu sieben Stimmen. Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.

Im Februar 2011 hatte die britische Justiz in erster Instanz Assanges Auslieferung an Schweden verfügt. Der 40-jährige politische Aktivist ging daraufhin den Weg durch die Instanzen. Assange steht derzeit in Großbritannien unter Hausarrest.

In Schweden wird Assange vorgeworfen, mit zwei Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt zu haben. Er weigerte sich, für eine Vernehmung nach Schweden zurückzukehren. Sein Fall sei politisch motiviert und er befürchte, keinen fairen Prozess zu erhalten. Der ausgestellte Haftbefehl Schwedens erfülle nicht die Anforderungen des britischen Rechts, hatte er seinen Rekurs begründet.

Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Assange fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung Zehntausender geheimer US-Depeschen den Zorn der Regierung auf sich zog. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshof in London, kann Assange nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.