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Swico, der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz, kritisiert massiv die weitreichenden Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF). Mit dem revidierten Gesetz sollen die Möglichkeiten von Abhörungsmassnahmen und der Überwachung generell drastisch ausgedehnt werden (Staatstrojaner, Government Ware, verlängerte Vorratsdatenspeicherung etc.).

Eine Revision tangiere bei weitem nicht nur die ICT-Branche. In einer Gesellschaft, in welcher die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Respekt vor der Bürgerrechten und der Privatsphäre zentrale Anliegen seien, sei das neue Gesetz vor allem ein wesentlicher Eingriff in die Rechte einer mündigen Bevölkerung, betont der Swico in einem Communiqué. Die entsprechende bundesrätliche Botschaft wird ab dem 2. Mai in der Rechtskommission des Ständerates beraten.

Die Anbieterfirmen (wozu bei weitem nicht nur die Telekom-Firmen im engeren Sinn gehören) wehren sich laut Swico dagegen, dass sie zu regelmässigen Erfüllungsgehilfen einer vom Publikum als überbordendend empfundenen Staatskontrolle über Internet und Telekommunikation gemacht werden. Dies bedrohe ihre Reputation und mache sie insbesondere auch als Arbeitgeber weniger attraktiv, heisst es.

Beispielsweise geht dem Swico der Katalog der Straftaten zu weit, für welche Staatstrojaner eingesetzt werden können. Dies stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zum beabsichtigten Zweck. Sogar Sachbeschädigung und der einfache Diebstahl fielen darunter. Ein blosser Verdacht auf eine solche Straftat reiche für eine Überwachung aus. Das ist nur ein Kritikpunkt von vielen.

Für den Swico sei es zwar unbestritten, dass die Strafverfolgungsbehörden ihr Arsenal entwickeln müssten, um dem technischen Fortschritt zu folgen und auf neue Formen der Kriminalität reagieren zu können. Ein solcher Ausbau des Instrumentariums müsse jedoch immer auch die Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft sowie die individuellen Rechte der Bürger im Auge haben. Nicht alles, was technisch machbar und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wünschbar sei, ist nach Ansicht des Interessensverband gesellschafts- und bürgerverträglich. Die Vorlage sei insgesamt einseitig ausgerichtet und inhaltlich überzogen. Sie stelle die Strafverfolgung über die Bürgerrechte und den Anspruch auf Wahrung der Pri- vatsphäre, ohne die Notwendigkeit ausreichend begründen zu können. Die Botschaft reite auf der Welle einer diffusen Angst vor Kriminalität jeglicher Art sowie des Unbehagens der Staatsorgane vor dem gewaltigen (positiven und negativen) Potenzial des Internets.

Der Swico erwarte, dass die ständerätliche Rechtskommission auf diese verunglückte Vorlage gar nicht erst eintrete oder sie zur umfassenden Überarbeitung im Sinne obiger Ausführungen zurückweise, heisst es im Communiqué abschliessend.



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