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Netflix ist mit einer grundsätzlichen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung gescheitert. Die Richter lehnten die Klage als unzulässig ab, ohne zu prüfen, ob sie begründet ist. Netflix hatte sich gegen eine Neuregelung gewehrt, nach der auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Die Regelung war 2014 beschlossen und 2016 von der EU-Kommission freigegeben worden.

Der US-Videodienst argumentierte, die Neuordnung verstosse gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU. Das Gericht wies jedoch alle von Netflix vorgebrachten Zulässigkeitskriterien für die Klage ab. Unter anderem habe Netflix nicht dargelegt, dass der Dienst durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt worden und individuell betroffen sei. Zudem betonten die Richter, die tatsächlichen Folgen des angefochtenen Beschlusses ergäben sich erst aus Durchführungsmassnahmen wie Abgabebescheiden, die Netflix vor nationalen Gerichten anfechten könne. Netflix hatte vorgetragen, der Dienst könne vor einem nationalen Gericht die Regelung nicht grundsätzlich als Verstoss gegen EU-Recht anfechten und war deshalb direkt nach Luxemburg gegangen.



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