Google gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Bundesnetzagentur (Logo: Google)

Der US-Internetriese hat sich im GMail-Rechtsstreit gegen die deutsche Bundesnetzagentur vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg durchgesetzt. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilten die Richter.

Dem Urteil zufolge müssen GMail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen und beispielsweise Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.

Zur Erinnerung: Die deutsche Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass sich Google GMail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juridisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Der EuGH sollte nun klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.

Die Luxemburger Richter verneinten dies jetzt, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutsche Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie.



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