Symbolbild: Pixabay/Viarami

Nach dem Ständerat entschied nun auch der schweizerische Nationalrat, dass die Dienstleistung des Streamens von Filmen oder Musik künftig in der Schweiz mit einer Mehrwertsteuer belegt wird. Der Nationalrat stimmte am Montag stillschweigend einer entsprechenden Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit dieser Forderung zu. Der Ständerat hatte dem Vorstoss schon im Mai grünes Licht gegeben.

Und zwar sollen nicht die Anbieter der elektronischen Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig werden, sondern die jeweilige Plattform, über welche die Dienstleistungen erbracht werden. Unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt künftig auch der Download von Software und Apps.

Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion. Wenn auch das Streamen von Filmen oder Musik mehrwertsteuerpflichig werde, verbessere dies die steuerliche Gleichbehandlung der elektronischen Dienstleistungen, schrieb er im vergangenen Mai.

Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten im vergangene Juni schon Änderungen im Mehrwertsteuergesetz, gemäss denen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz künftig eine Mehrwertsteuer entrichten müssen. Diese Änderungen erachtet der Bundesrat als wichtiger als jene zum Streamen von Filmen und Musik und zum Download von Software und Apps.



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