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Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD hat am 24. Januar 2012 eine Administrativuntersuchung zu den Beschaffungsprozessen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im IT-Projekt "Insieme" angeordnet. Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung wurde der Direktor der ESTV jetzt vorläufig freigestellt.

Die Untersuchung ergab einer Aussendung des Finanzdepartementes zufolge, dass die Verantwortlichen innerhalb der ESTV im Projekt Insieme bewusst und über längere Zeit gegen die Vorschriften des Beschaffungsrechts verstossen haben. Die Verstösse dauerten demnach auch nach wiederholter Aufforderung der Departementsführung zur zwingenden Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben an. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Verantwortung in erster Linie beim Direktor der ESTV liege. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung hat die Vorsteherin des EFD den Direktor der ESTV, Urs Ursprung, von seinem Amt vorläufig freigestellt. Die Leitung der ESTV übernimmt interimistisch der stellvertretende Direktor, Samuel Tanner.

Im Rahmen der Administrativuntersuchung seien die mit der Untersuchung Beauftragten auch auf mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte gestossen, die sie der Bundesanwaltschaft angezeigt hätten, heisst es im Bericht weiters. Die Strafanzeige richtete sich jedoch nicht gegen den Direktor der ESTV. Administrativ- und Strafuntersuchung seien zudem voneinander unabhängige Verfahren zu unterschiedlichen Sachverhalten, die nicht direkt voneinander abhängig seien.



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