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Die Liechtensteiner Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Mai einen Antrag zur Abänderung des Datenschutzgesetzes verabschiedet.

In Anbetracht der immer enger werdenden Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union, vor allem im Bereich "Schengen/Dublin", sei es notwendig, das Datenschutzniveau auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf denselben Standard zu heben, wie er bislang bereits in anderen Bereichen durch das Datenschutzgesetz gewährleistet sei, heisst es dazu. "Mit dieser Vorlage wird in Liechtenstein ein weiterer wichtiger Schritt zur Modernisierung des Justizwesens gesetzt", lässt Justizministerin Aurelia Frick verlauten.