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In der Schweiz sind neu sechs weitere E-Government-Vorhaben zu mindestens 80 Prozent in Betrieb gegangen. Zudem wurden die nächsten Schritte zur Erneuerung der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen eingeleitet.

Schwerpunkte darin bilden ein Aktionsplan zur gezielten Förderung einzelner Vorhaben wie auch eine Neuregelung der Finanzierung. Von diesen Resultaten und Plänen hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz heute Kenntnis genommen. Dies teilt der Bund in einem Communiqué mit. Der Katalog priorisierter Vorhaben sei ein wichtiges Umsetzungsinstrument der E-Government-Strategie Schweiz, heisst es darin. Die 45 aufgeführten Vorhaben unterscheiden sich einerseits in den Leistungen, die den elektronischen Verkehr mit den Behörden für Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, und andererseits in den Voraussetzungen wie Infrastruktur und Standards, welche organisatorische oder rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.

Vier Vorhaben sind gemäss den definierten Kriterien und dem Vorgehen zum Abschluss der Vorhaben bereits abgeschlossen und in Betrieb, so die Mitteilung. Der Steuerungsausschuss hat demnach an seiner heutigen Sitzung vom Umsetzungsstand der E-Government-Strategie Kenntnis genommen und den Abschluss von weiteren sechs Vorhaben genehmigt. Neben zwei Leistungen, der Plattform zur Unternehmensgründung und der elektronischen Agrarsektoradministration (ASA 2011), wurden auch vier Voraussetzungsvorhaben abgeschlossen:
- Standardisierung der Personendaten
- Schweizerischer Austauschstandard für elektronische Dossiers und Dokumente
- Dienst für elektronische Formulare
- SuisseID

Diese realisierten Voraussetzungen sollen das Bereitstellen von aktuellen und zukünftigen elektronischen Verwaltungsdienstleistungen wesentlich erleichtern, verspricht man sich.

Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hat die vom Steuerungsausschuss am
7. März beschlossenen Stossrichtungen in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen in einem Entwurf für die revidierte Rahmenvereinbarung konkretisiert. In einem nächsten Schritt werden die Bundesämter und die Kantone nun im Rahmen einer Vernehmlassung die Möglichkeit haben, sich zum Entwurf zu äussern. Ende 2011 soll die revidierte Rahmenvereinbarung der Konferenz der Kantonsregierungen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Einen Schwerpunkt bei der Ausgestaltung der E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nach 2011 bildet dabei die Sicherstellung einer gemeinsamen Finanzierungsgrundlage. Diese betreffe einerseits den Aktionsplan als zusätzliches Umsetzungsinstrument, welches kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen zu ausgewählten priorisierten Vorhaben enthalten soll. Neu soll die Geschäftsstelle E-Government Schweiz, welche bis anhin vom Bund getragen wurde, auch durch die Kantone mitfinanziert werden. Ein Entwurf des Aktionsplans 2012 soll dem Steuerungsausschuss im Herbst vorgelegt werden.

Neben den priorisierten Vorhaben entwickelt die Geschäftsstelle E-Government Schweiz in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus Verwaltung und Wirtschaft Hilfsmittel und Konzepte zur Unterstützung der Umsetzung von E-Government in der Schweiz. So liess sich der Steuerungsausschuss über weitere Projekte im Umfeld von E-Government informieren. Unter anderem ist ein Leitfaden für die Durchführung von PPP(Public Private Partnership)-Projekten im Umfeld von E-Government sowie eine Studie zum Thema «Öffentliche Verwaltung und Cloud-Computing» in Arbeit. Bereits realisiert wurden die ersten Hilfsmittel für Gemeinden in Form einer Faltmappe «E-Gov für Gemeinden». Sie beinhaltet nebst allgemeinen Informationen zu E-Government und einer Kontaktliste einen konkreten Leitfaden zur Abwicklung von E-Government-Projekten in Gemeinden. Die Faltmappe wird den interessierten Gemeinde



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