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Youtube muss einem deutschen Filmeverwerter die E-Mail-Adresse eines Nutzers nennen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Der betroffene Nutzer hatte zwei Filme auf Youtube gestellt, deren Rechte bei der Klägerin liegen. Diese konnte den User jedoch nicht identifizieren, da er auf Youtube ein Pseudonym benutzt. Deshalb wurde von Youtube die Nennung von Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse gefordert.

Das Gericht verpflichtete Youtube allerdings nur zur Freigabe der E-Mail-Adresse. Diese reiche, um jemanden "anschreiben zu können", wie Pressetext berichtet. Youtube will sich gegen das Urteil wehren und Revision einlegen. Im Zweifelsfall könnten einigen Nutzern urheberrechtliche Verfahren drohen.