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Der Rechtsstreit zwischen dem Internetriesen Google und der deutschen Bundesnetzagentur über die Einstufung des E-Mail-Dienstes Gmail in Deutschland geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster. Nach eigenen Angaben setzte es das Berufungsverfahren aus und ersuchte den EuGH um Vorentscheidung in der Sache.

Zur Begründung führten die Verwaltungsrichter aus, dass sich die zwischen den beiden Kontrahenten strittigen Bestimmungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes fast wortgleich in der EU-Richtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste wiederfinden. Für sie komme es bei ihrer Entscheidung deshalb massgeblich auf die Vorgaben des europäischen Rechts an, betonten sie.

Die Bundesnetzagentur hatte Google verpflichtet, sein E-Mail-Angebot GMail als Telekommunikationsdienst bei ihr anzumelden. Das US-Unternehmen will die Bescheide juristisch kippen lassen. Es bezweifelt, dass GMail die Bedingungen für einen Telekommunikationsdienst nach den Bestimmungen des deutschen Telekommunikationsrechts erfüllt.