Wird schrittweise ersetzt: CH-Login (Bild: zVg)

Der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV) hat heute den Betrieb mit zwei Pilotkantonen aufgenommen. Mit dem einheitlichen Behörden-Login soll der elektronische Verkehr mit den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden vereinfacht werden. So kann das AGOV-Login beispielsweise in den Kantonen Zürich und Appenzell Ausserrhoden als schneller und unkomplizierter Zugang zur elektronischen Steuererklärung genutzt werden.

Auch die geplante staatliche elektronische Identität (E-ID) wird mit dem AGOV-Login verknüpft. AGOV ist Teil der Agenda Digitale Verwaltung Schweiz (DVS).

Wer derzeit eine elektronische Dienstleistung des Bundes benutzt und sich in eine entsprechende Applikation einloggen will, macht dies via CH-Login, einem für die Bundesbehörden entwickelten Login-System. Der Zugang mit CH-Login wird mit einem Benutzernamen und einem Passwort gewährt. Die Aufforderung an die Nutzenden, die Identität mit der Eingabe eines einmaligen SMS-Code zu belegen, soll zusätzliche Sicherheit schaffen. Derzeit verwenden rund 1,7 Millionen Nutzer ihr CH-Login beispielsweise bei Unternehmensgründungen, für Zollgeschäfte oder bei der Deklaration der Mehrwertsteuer.

Das Zugangssystem CH-Login soll nun Schritt für Schritt durch den schweizweiten Authentifizierungsdienst AGOV abgelöst werden. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes und wird von Bund und Kantonen gemeinsam verwendet und finanziert. Sie funktioniert via Smartphone: Für den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen werden somit künftig weder ein Benutzername noch ein Passwort benötigt. Alternativ können Nutzende statt dem Smartphone auch einen physischen Sicherheitsschlüssel einsetzen. Ausserdem soll das AGOV-Login anders als das CH-Login für die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen sämtlicher Schweizer Behörden eingesetzt werden können und nicht nur für jene des Bundes. Damit werde der Behördenverkehr vereinfacht, heisst es. Die Nutzung des AGOV-Logins ist für Privatpersonen und Firmen kostenlos.

AGOV wird laut Mitteilung des Bundesrates künftig auch mit der geplanten staatlichen elektronischen Identität (E-ID) genutzt werden können. Mit der Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) könne die Identifikation und damit die Nutzung von AGOV dereinst noch einfacher gestaltet werden. Deshalb sei AGOV Teil des E-ID-Programms, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt werde. Das AGOV-Login sei ein wichtiger Meilenstein in der Strategie "Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027", deren Ziel unter anderem die Vernetzung der Behördenportale und die Vereinfachung des Zugangs zu elektronischen Dienstleistungen ist, so der Bundesrat in der Aussendung.

Das AGOV-Login kann in den Pilotkantonen Appenzell Ausserrhoden und Zürich für ausgewählte Dienstleistungen wie beispielsweise den Zugang zur Steuererklärung genutzt werden. Weitere Kantone und Gemeinden sollen folgen. Für Bundesapplikationen steht AGOV voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 ebenfalls zur Verfügung. Für Dienstleistungen des Bundes kann weiterhin auch das CH-Login verwendet werden.

Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) per 1. Januar 2024 verfüge der Bund über die rechtliche Grundlage, digitale Dienste wie AGOV für Kantone und Gemeinden anzubieten, heisst es in der Aussendung weiters. Die DVS unterstütze über ihre Agenda "Nationale Infrastrukturen und Basisdienste" und somit gemeinsam mit Bund und Kantonen den Aufbau und den Betrieb in der Projektphase 2024 bis 2025. Der Beauftragte von Bund und Kantonen für die DVS ist demnach der Projektauftraggeber von AGOV. Der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei führe AGOV zentral als Teil des bestehenden Standarddienstes IAM. Leistungserbringer ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT).



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals