Symbolbild: Gerd Altmann auf Pixabay.com

Nach sechs Jahren Stop-and-Go Politik sieht der Schweizer ICT-Branchenverban Swico etwas an Bewegung in das Thema Arbeitszeitflexibilisierung gekommen. Unter dem Schirm der Allianz Denkplatz Schweiz habe man für die ICT-Branche eine punktuelle Flexibilisierung der Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) erreichen können, heisst es in einer Swico-Aussendung dazu. Aber sie entspreche noch bei Weitem nicht dem grundsätzlichen Wunsch der Arbeitnehmenden nach selbstbestimmter Arbeitszeiteinteilung. Und viele Branchen gingen leer aus, auch solche, welche der Allianz Denkplatz Schweiz angehörten.

Die im 2016 eingereichte Parlamentarische Initiative von Alt-Ständerat Konrad Graber habe zum Ziel gehabt, Mitarbeitenden der Wissensberufe die Einteilung ihrer Arbeitszeiten nach eigenem, freiem Ermessen zu ermöglichen, betont Swico. Der Kreis der möglichen Nutzer sei dabei bewusst eng gefasst geworden, indem aus verschiedenen Branchen nur die Vorgesetzten und hoch qualifizierten Fachspezialisten von der Flexibilisierung profitiert hätten. Im Winter 2020 habe die zuständige Kommission WAK-S entschieden, den Gesetzesweg zu sistieren, um zwischenzeitlich die Umsetzung der PaIv Graber auf dem Verordnungsweg zu prüfen.

Nach drei Jahren der Prüfung des Verordnungsweges und diversen Verhandlungen mit den Gewerkschaften habe für die ICT-Branche nun ein kleiner Durchbruch erzielt werden können, um der Arbeitsrealität der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Zwar seien die Bedingungen für die Lockerungen nach wie vor eng gefasst, aber immerhin führten sie zu einer wichtigen Erleichterung für die betroffene Unternehmen, so Swico. Konkret habe Swico, der Verband der Digitalen Schweiz, zwei Punkte in die Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) für Betriebe der ICT-Branche verankern:
- Einerseits könne der Zeitraum für Tages- und Abendarbeit ausnahmsweise auf maximal 17 Stunden erhöht werden;
- anderseits könne die Ruhezeit ausnahmsweise unterbrochen werden,

wenn entweder eine internationale Zusammenarbeit oder dringliche und nicht voraussehbare Arbeiten es erfordern.

Mit diesen Ausnahmen werde insbesondere grenzüberschreitenden, internationalen Projekten sowie unvorhersehbaren Projektverschiebungen Rechnung getragen. Hingegen habe die von der Belegschaft gewünschte selbstbestimmte Arbeitszeiteinteilung und Flexibilisierung nach eigenem, freiem Ermessen in der Verordnung leider nicht berücksichtigt werden können. "Es bleibt unser politisches Ziel, den Mitarbeitenden mehr Selbstbestimmung bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit zu gewähren. Das Arbeitsgesetz muss an die Realität der Arbeitswelt angepasst werden und die unterschiedlichen Lebensentwürfe der Einzelnen erlauben," fordert denn auch Judith Bellaiche, Geschäftsführerin von Swico und Nationalrätin GLP.

Auch für die Branche Wirtschaftsprüfung/Treuhand/Steuerberatung sei im Rahmen der Verhandlungen mit den Gewerkschaften ein Erfolg erzielt und ein besonderes Jahresarbeitsmodell in der Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) verankert worden. Dennoch bleibe trotz diesen punktuellen Flexibilisierungen ein Wermutstropfen, denn nicht alle angeschlossenen Branchen der Allianz Denkplatz Schweiz – geschweige denn, alle Branchen wie von der ursprünglichen PaIv Graber vorgesehen – könnten von diesen kleinen Fortschritten profitieren.



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