Bald kein Limousinenservice Uber Black mehr in Deutschland (Bild: Uber)

Mit dem Limousinen-Service Uber Black könnte es in Deutschland bald vorbei sein. Zumindest zeichnete sich dies am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab. Das definitive Urteil werden die deutschen Bundesrichter allerdings erst in den nächsten Wochen bekannt geben.

Hintergrund dazu ist, dass der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold seit Jahren gegen Uber Black prozessiert. Konkret beanstandet er, dass Uber, das seinen europäischen Sitz in den Niederlanden hat, per App Mietwagenfahrern in Deutschland Aufträge weiterleitet, die Preise bestimmt und abrechnet, aber die für das Mietwagengeschäft vorgeschriebenen Regeln missachtet. Mietwagen müssen nämlich laut dem deutschen Personenbeförderungsgesetz nach einer Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, haben also eine Rückkehrpflicht. Ausserdem müssen sie Aufträge grundsätzlich am Sitz des Unternehmens oder in der Wohnung entgegennehmen. Damit soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf.

Der US-Fahrtendienstleister Uber berief sich auf die Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied allerdings in einem Rechtsstreit in Spanien, dass Uber bei seiner bisherigen Geschäftspraxis kein reiner Vermittler sei und sich nicht auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen könne. Vielmehr sei das Unternehmen dem nationalen Recht unterworfen. Damit habe Uber das deutsche Personenbeförderungsgesetz zu beachten.