Google-Mutter Alphabet legt bei EU-Gerichtshof Berufung ein (Bild: Alphabet)

Die Google-Mutter Alphabet will vor Europas zweithöchstem Gericht gegen die erste von drei saftigen EU-Kartellstrafen vorgehen. Die EU-Regulierungsbehörden hatten gegen das Unternehmen in diesem Fall eine Geldbusse in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. In der Begründung hiess es, Google benachteilige kleinere europäische Preisvergleichsportale bei der Berücksichtigung in Suchergebnissen, bevorzuge weiterhin sein eigenes Preisvergleichsangebot und halte sich damit nicht an EU-Vorgaben.

Die Entscheidung sei falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen hätten den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen, so Google in einer Stellungnahme. Die entscheidende Frage ist, ob Selbstbevorzugung wettbewerbswidrig ist und ob Amazon und Ebay direkte Konkurrenten darstellen. Für die Befürworter und Befürworterinnen der Kartellstrafe dreht sich der Fall um die Rolle Google als zentraler Online-Gatekeeper. Die Entscheidung des Gerichts könnte daher wegweisend für den zukünftigen Umgang der Europäischen Union mit US-Firmen und möglichem Marktmissbrauch sein und wird im kommenden Jahr erwartet.