Glasfaser (Bild: Pixabay/Lucent Designs Dinoson20)

Das Schweizer Bundesgericht hat nun das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im sogenannten "Glasfaserstreit" vom 5. Oktober 2021 bestätigt und weist die Beschwerde der Swisscom ab. Damit bleiben die von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängten vorsorglichen Massnahmen in Kraft. Es ist Swisscom damit weiterhin verboten, Glasfaser in der P2MP-Netztopologie ("Point-to-Multipoint") auszubauen. Andere Provider wären dadurch zu einfachen Wiederverkäufern vorkonfektionierter Swisscom-Produkte degradiert worden.

Hintergrund des Glasfaserstreites ist, dass Swisscom beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell ("Point-to-Point" oder "P2MP") zum Einsatz bringen wollte, sondern ein so genanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur ("Point-to-Multipoint" oder "P2P"). Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer erhalten könnten. Sie würden dadurch gleichsam zu einfachen Wiederverkäufern vorkonfektionierter Swisscom-Produkte degradiert. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat deshalb den Glasfaserausbau der Swisscom gestoppt.

Laut eigenen Angaben hat Swisscom bereits 400'000 Anschlüsse mit der P2MP-Netztopologie gebaut. Diese Anschlüsse waren im Zuge der Verfügung blockiert worden. Ende Oktober gab das Unternehmen dann allerdings bekannt, die Bauweise der ultraschnellen Datenleitungen nun doch zu ändern, da das Verfahren zu lange dauere.

Die Konkurrentin Init7, die Anzeige eingereicht hatte, nachdem Swisscom im Februar 2020 ihre neue Strategie zum Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes bekannt gegeben hatte, begrüsst logischerweise das Urteil des Bundesgerichtes. Das Urteil verhindere, "dass Swisscom beim Glasfaser-Ausbau ein 'fait accompli' schaffen kann. Denn wären die Glasfasern einmal in der 'falschen' Monopolstruktur gebaut worden, wäre dies kaum mehr rückgängig zu machen gewesen. Auch dann nicht, wenn die Weko im noch laufenden Hauptverfahren erneut zum Schluss käme, dass die P2MP-Netztopologie der Swisscom ein Glasfaser-Monopol ermöglicht. Auch der Gesetzgeber hätte Swisscom in diesem Fall kaum dazu verpflichten können, die bereits auf eigene Kosten gebaute Infrastruktur nachzurüsten und das Glasfaser-Monopol rückgängig zu machen," schreibt der Winterthurer Internet-Provider in einer Aussendung dazu.