Google muss wegen seiner Cookie-Banner in Berlin vor Gericht (Logobild:Google)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt gegen den US-Technologieriesen Google vor dem Landgericht Berlin wegen seiner Cookie-Banner. Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookie-Banner versuchen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher:innen zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, diese zu sammeln und zu verarbeiten, begründete der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, das Verfahren. Es müsse genauso leicht sein, Cookies abzulehnen wie sie zu akzeptieren, um eine unbedachte Datenpreisgabe zu verhindern. Das sei bei den Webseiten der Suchmaschine von Google nicht der Fall.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die entsprechende Gestaltung auf den Webseiten der Suchmaschine von Google für unzulässig. So sei nur ein Klick für die Zustimmung nötig, aber zur Ablehnung müsse der Nutzer erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln, wo dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abgelehnt werden müssten. Mit diesen sogenannten Dark Patterns verstösst Google der Ansicht der Verbraucherzentrale zufolge gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht.



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