Logobild: Digitale Gesellschaft

Die Digitale Gesellschaft hat ihren Online-Generator für Auskunftsbegehren aktualisiert und erweitert. Sie reagiere damit auf das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz, heisst es in einer Aussendung dazu. Der aktualisierte Generator erleichtere es Bürger:innen und Konsument:innen, ihren Anspruch auf Auskunft geltend zu machen.

Das Recht auf Auskunft sei der zentrale datenschutzrechtliche Anspruch für Bürger:innen, Konsument:innen und andere betroffene Personen, betont die Digitale Gesellschaft. Sie könnten Auskunft verlangen, welche Daten für welchen Zweck bearbeitet werden, woher die Daten stammen und wohin die Daten gehen. Aufgrund der Auskunft könne die Berichtigung oder Löschung von Personendaten beantragt werden. Verantwortliche Personen bei Unternehmen, die eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, riskieren demnach eine Busse von bis zu 250'000 Franken.

Mit dem Online-Tool der Digitalen Gesellschaft können betroffene Personen einfach und kostenlos Auskunftsbegehren generieren. Die Digitale Gesellschaft hat den Generator für das neue Gesetz angepasst und neue Funktionen hinzugefügt. So so soll der Generator beim Nachfassen helfen, sofern keine Auskunft erteilt wird, oder die Auskunft unvollständig ist. Wenn Auskunft erteilt wird, helfe der Generator, Daten berichtigen oder löschen zu lassen.

Das neue Datenschutzgesetz ist nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft ein Kompromiss, der nach langem Hin und Her im Parlament zustande gekommen sei. Mit dem neuen Gesetz nähere sich die Schweiz dem Standard für Datenschutz im übrigen Europa.

Positiv sei festzuhalten, dass die möglichen Bussen für Datenschutzverletzungen von 10'000 auf 250'000 Franken erhöht werden. Auch erhalte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) neue Kompetenzen, der Rechtsweg für betroffene Personen werde etwas erleichtert, und es gebe ein neues Recht auf Datenportabilität (Herausgabe oder Übertragung von Daten). Ferner würden die Prinzipien "Datenschutz durch Technik" (Privacy by Design) und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" (Privacy by Default) ausdrücklich festgeschrieben. Schliesslich gelte das Datenschutzgesetz weiterhin für die Bearbeitung von Daten im Ausland. Technologie-Konzerne wie Google und Meta müssten eine Datenschutz-Vertretung in der Schweiz benennen, an die sich betroffene Personen direkt wenden können.

Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft blieben aber notwendige Verbesserungen auf der Strecke. So kenne das neue Datenschutzgesetz viele Ausnahmen, und Sanktionen gegen Unternehmen seien nur ausnahmsweise möglich. Mitglieder und Mitarbeiter:innen von Behörden könnten gar nicht bestraft werden. Auch blieben betroffene Personen weitgehend auf sich allein gestellt, denn es seien keine Sammel- oder Verbandsklagen möglich. Einfache Widerspruchsmöglichkeiten oder notwendige Einwilligungen seien selbst bei riskanten Bearbeitungsvorgängen wie Profiling nicht vorgesehen.

Gemeinsam mit interessierten Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik erarbeite die Digitale Gesellschaft zur Zeit ein Konzept für einen zeitgemässen Datenschutz. Das Konzept soll am nächsten Datenschutz-Festival im November 2023 diskutiert, geschärft und verabschiedet werden. Das Ziel sei es, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft als Ganzes zu wahren sowie Datenbearbeiter:innen verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

https://datenauskunftsbegehren.ch