Beseitigt Altlasten in Genf: Uber (Logobild: Uber)

Der US-amerikanische Online-Fahrdienstvermittler Uber ist in Genf seinen auferlegten Verpflichtungen nachgekommen und hat 627 Fahrer entschädigt, die zwischen Oktober 2019 und Juni 2022 die App benutzt hatten und ausserdem die ausstehenden Sozialversicherungsbeträge beglichen. Daher wurde nun auch das 2019 verhängte Tätigkeitsverbot definitiv aufgehoben. Die Dienststelle für Gewerbepolizei und Bekämpfung der Schwarzarbeit hatte dem kalifornischen Konzern bis Freitag Zeit gegeben, die geforderten Beträge zu berappen.

Da nicht alle Fahrer das vereinfachte Verfahren für individuelle Entschädigungen in Anspruch genommen hatten, zahlte Uber nur 3,8 Millionen Franken anstatt der vorgesehenen 4,6 Millionen Franken aus. Diejenigen, die am meisten gefahren waren, meldeten sich am häufigsten.

Bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge sei die Akontozahlung von 10,7 Millionen Franken für den Anteil Arbeitnehmer fristgerecht an die Ausgleichskasse überwiesen worden, heisst es weiters. Diese werde die genauen Berechnungen für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil vornehmen, die von der Verwaltung auf jeweils 15,4 Millionen Franken geschätzt werden.

Laut einem Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Sommer handelt es sich bei den Genfer Fahrern, welche die Uber-App nutzen, als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige. Uber vertrat bisher den Standpunkt, dass die Fahrerinnen und Fahrer als selbständig Erwerbende gelten.

Starke Kritik an den jüngsten Entwicklungen in Genf respektive der Aufhebung des Tätigkeitsverbots von Uber übt die Gewerkschaft SIT, welche die Fahrerinnen und Fahrer vertritt. "Wir sind der Ansicht, dass Uber weiterhin illegal operiert und dass es an der Zeit wäre, dass der Staat dem Unternehmen den Betrieb untersagt, anstatt zu versuchen, das Geschäftsmodell in einem endlosen Katz-und-Maus-Spiel zu regulieren", so die SIT in einer Aussendung.



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