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Der Bund vertritt die Ansicht, dass kantonale Moratorien gegen das Mobilfunknetz der nächsten Generation (5G) rechtswidrig seien. Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung habe der Bund "umfassende Rechtsetzungskompetenz", betonte eine Sprecherin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gegenüber der "Sonntagszeitung" (SZ) mit.

Aus diesem Grund gebe es keinen Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. "Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig," so die Sprecherin. Kantone und Gemeinden könnten den Bau einzelner Antennen durch eigene bau- und planungsrechtliche Vorschriften nur eingeschränkt verhindern, etwa unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes, wie Andreas Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg, der Zeitung erklärte.

Bisherige Entscheide des Bundesgerichtes zeigen dem Bericht zufolge, dass Kantone und Gemeinden keine flächendeckenden Moratorien verhängen können. Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Auch Gemeinden setzten sich gegen 5G-Antennen zur Wehr. Der Bund verkaufte 5G-Konzessionen an Mobilfunkanbieter für total 380 Millionen Franken. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten.