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Die schweizerischen Kantone lassen die Bewilligungen für den Ausbau von konventionellen Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie wieder vereinfacht zu. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) reagiert damit auf die an 1. Januar in Kraft getretene Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) durch den Bundesrat.

Die BPUK passte ihre Empfehlungen daraufhin an, und die Plenarversammlung genehmigte sie, wie die Konferenz am Montag mitteilte. Die neuen Empfehlungen der Konferenz sollen nun am 1. April Gültigkeit erlangen. In der Folge ist es den Kantonen möglich, Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz vereinfacht zu bewilligen. Die zweite Option ermöglicht einen vereinfachten Ausbau der Mobilfunknetze. Eine Verfahrensempfehlung für bewilligte maximale Sendeleistungen entfalle, heisst es. Gemäss BPUK ist das in der Verordnung geregelt. Der Schutz vor Strahlung bleibe dabei gewährleistet.

Konkret geht es um den sogenannten Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen, deren Strahlung überschätzt wird. Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das Mobiltelefon befindet. Deshalb liege die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen, heisst es weiters. Die BPUK fordert den Bundesrat nun auf, die NISV einer ordentlichen Revision zu unterziehen. Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Dies sei etwa beim Lärmschutz bereits der Fall. Die aktuelle technologiebasierte Verordnung sei auch beim Bewilligungsverfahren aufwändig, kritisiert die Konferenz.