Logobild: Pixabay7Artapixel

Nach Gesprächen mit dem US-amerikanischen Bundeskartellamt gibt die Facebook-Mutter Meta den Nutzern einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei verschiedenen Diensten. Laut dem Kartellamt können die Kunden von Meta mit der neuen Kontenübersicht "erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen". Zu Meta gehören unter anderem auch Instagram sowie die Chatdienste Messenger und Whatsapp. Auch bietet der Internet-Gigant Brillen zur Anzeige virtueller Realität (VR) unter dem Markennamen Quest an.

Allerdings sah das Bundeskartellamt auch Defizite wie etwa bei "Like"-Buttons und Facebook-Logins auf anderen Websites. Es sei noch zu klären, wie Nutzer über ihre Verwendung und Datenverarbeitungsfolgen "an zentraler Stelle möglichst zutreffend und neutral informiert werden und deren Verwendung auf einfache Weise erlauben oder verweigern können". Das gelte auch für die Frage, ob eine kontenübergreifende Datenverarbeitung ausnahmsweise - etwa für Sicherheitszwecke - ohne Einwilligung rechtmässig sein könne. "Soweit erforderliche Einwilligungen nicht hinreichend frei und informiert erfolgt sind, müssen diese nachgeholt werden", betonte das Kartellamt.

Das Kartellamt hatte dem Konzern im Februar 2019 untersagt, Daten aus verschiedenen Quellen ohne Einwilligung der Nutzer zusammenzuführen. Meta wehrte sich dagegen vor Gericht. Der Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidung am 4. Juli erwartet wird.