Symbolbild: Pixelio.de/Rainer Sturm

Nach Ansicht der Rechtskommission des Nationalrates soll das Urheberrechtsgesetz an das Internetzeitalter angepasst werden. Sie stimmte der Revision zu, die sich eng an den Entwurf des Bundesrates hält. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage oppositionslos bei einer Enthaltung an, wie die Parlamentsdienste bekannt gaben. Der Bundesrat stützte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in der Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren.

Mit der Revision sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Herzstück ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern – also den Anbietern von Inhalten – erfolgen. Wer illegale Angebote zum persönlichen Gebrauch konsumiert, soll auch weiterhin nicht belangt werden. Keine Handhabe bietet das Gesetz ausserdem gegen ausländische Provider. Eine Möglichkeit, diese ins Visier zu nehmen, wären Netzsperren gewesen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber davon ab.

In der Rechtskommission drehte sich ein wesentlicher Teil der Diskussion um das zeitversetzte Fernsehen. Die Fernmeldekommission hatte ihr den Auftrag erteilt, Regeln zu erlassen. Beim Replay-TV schalten viele Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Die Rechtskommission will nun im Gesetz verankern, dass die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Das beschloss die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Sie betont, dass Replay-TV möglich bleiben solle. Die Minderheit der Kommission will auf die Regelung verzichten. Sie argumentiert, zur Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung brauche es eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen der Faktenlage.

Einverstanden ist die Kommission mit der Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Sie lehnte einen Antrag der Kulturkommission ab, die Bestimmungen zu streichen. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn es sich um Kunstwerke handelt. Hobbyfotografen können sich daher nur schwer gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Im Gesetzesentwurf ist nun vorgesehen, dass alle Fotos geschützt sind.

Diskutiert hat die Kommission ferner Fragen zur Filmmusik und zu journalistischen Werken. Sie beantragt ihrem Rat, die Urheber von in audiovisuellen Werken enthaltener Musik nicht explizit von den Urhebern übriger Werke zu unterscheiden. Eine Minderheit fordert eine eigene Regelung für das Zugänglichmachen von journalistischen Werken auf Abruf. Die Mehrheit lehnt dies wegen der problematischen Umsetzung ab. Streichen will die Kommission die bisherige Vergütung für die Verwendung öffentlicher Werke in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen. Diese soll neu als Eigengebrauch definiert werden. Einen entsprechenden Antrag nahm die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen an.

Im Rahmen der Beratungen zum Urheberrechtsgesetz hat die Kommission auch zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum genehmigt. Beim Beschluss zum Vertrag von Marrakesch beantragt sie jedoch eine Korrektur. Der erleichterte Zugang zu veröffentlichten Werken soll nicht nur für Menschen mit körperlichen, sondern auch für Menschen mit geistigen Behinderungen ermöglicht werden. Nun ist der Nationalrat am Zug.



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