Uber-Fahrer (Bild: Jackson David auf Pixabay)

Nach dem Bundesgerichtsurteil, demzufolge die Fahrer des Online-Fahrdienstvermittlers Uber als Angestellte einzustufen seien, bestreitet Uber die Pflicht zur Begleichung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Urteil beziehe sich ausschliesslich auf das kantonale Genfer Limousinen- und Taxi-Gesetz (LTVTC), hiess es seitens des US-Konzerns in einer Stellungnahme. Das Urteile beziehe sich nicht auf Sozialversicherungsbeiträge und veranlasse auch keine Zahlung derselben.

Darüber hinaus habe die Genfer Behörde (PCTN) gar keine Zuständigkeit, die Zahlung von solchen Beiträgen zu verordnen, oder eine unmittelbare Anstellung aller Fahrer durch Uber BV zu veranlassen, so Uber weiters.

Zur Erinnerung: Das Bundesgericht hatte am Freitag in einem Urteil entschieden, dass Uber in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt. Der Fahrdienst muss demnach seine Fahrer wie Angestellte behandeln und nicht wie Selbständige. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Uber Switzerland und der niederländischen Uber BV gegen ein entsprechendes Urteil des Kantonsgerichts abgewiesen. Der Kanton Genf begrüsste den Entscheid, und die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) meinte anlässlich einer Medienkonferenz, dass Urteil des Bundesgerichts "ein grosser Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb" sei.