Der Hauptsitz des ehemaligen Online-Speicherdienstes Rapidshare in Baar (Bild: Wikipedia/Schulerst/ Creative Commons Attribution Share Alike 3.0 unported License)

Der deutsche Gründer des ehemaligen One-Click-Hosters Rapidshare muss sich gegenwärtig vor dem Strafgericht Zug wegen gewerbsmässiger Beihilfe zu massiven Urheberrechtsverstössen verantworten. Angeklagt sind neben Christian S. auch seine Ehefrau sowie ein ehemaliger Firmenjurist, die beide in leitenden Funktionen bei Rapidshare tätig waren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über das Unternehmen einem unbeschränkten Kundenkreis File-Hosting-Dienste zur Verfügung gestellt haben. Kunden hätten diese Dienste genutzt, um in grosser Zahl geschützte Werke hochzuladen und den dazugehörigen Link unrechtmässig in Linksammlungen, Blogs und Foren publiziert zu haben.

Die Beschuldigten seien ihrer Pflicht, sich darum zu kümmern, dass das schweizerische Urheberrechtsgesetz eingehalten werde, nicht hinreichend nachgekommen, zitiert der IT-Fachanwalt Martin Steiger aus der Anklageschrift. Im Wissen um diese Problematik seien sie für Rechtsverletzungen ihrer Kunden im Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2012 strafrechtlich persönlich verantwortlich. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte generelle Geldstrafe für den Hauptangeklagten soll laut Berichten von Lokalzeitungen 192 Tagessätze zu 3000 Franken betragen, insgesamt umgerechnet knapp 570.000 Franken. Die Zahlung soll aber auf Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich sei eine Geldbusse in Höhe von 144.000 Franken beantragt worden.