Facebook: US-Bundesstaaten legen gegen Facebook nach (Bild: Pixabay/Geralt)

Nachdem die US-Regierung ihre Wettbewerbsklage gegen Facebook vor Gericht bringen konnte, lassen auch Dutzende Bundesstaaten nicht locker. 48 Generalstaatsanwälte von US-Staaten und -Territorien gingen in Berufung gegen die Entscheidung des Richters, der ihre Klage im vergangenen Jahr abgewiesen hatte.

Der zentrale Vorwurf in der Klage der Bundesstaaten und der US-Handelsbehörde FTC ist identisch: Facebook habe die Dienste Instagram und Whatsapp gekauft, um sein Monopol bei Online-Netzwerken auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müsse Facebook gezwungen werden, sie wieder abzustossen.

Der Richter James Boasberg hatte im vergangenen Sommer zunächst beide Klagen abgewiesen. Im Fall der FTC (Federal Trade Commission) kritisierte er, dass der Monopol-Vorwurf gegen Facebook nicht ausreichend belegt worden sei. Er liess der Kommission aber die Möglichkeit offen, die Klage nachzubessern. Die mit Zahlen untermauerte zweite Version der Klage nahm er nun vergangene Woche an.

Den Bundesstaaten gab Boasberg aber keine Chance. Er argumentierte, dass sie unangemessen lange mit einer Klage gewartet hätten und deshalb ihre Ansprüche verfallen seien. In der Berufung kontern die Generalstaatsanwälte, zum einen sei dieses Prinzip nicht auf Staaten anwendbar. Zum anderen sei das Ausmass des wettbewerbswidrigen Verhaltens von Facebook erst mit der Zeit sichtbar geworden.



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