Symbolbild: Pixabay/ Chatawat

Da die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) stichhaltige Hinweise zu Submissionsabreden (Absprachen bei Ausschreibungen) zwischen mehreren Unternehmen im Bereich optischer Netzwerke erhalten hat, hat sie eine offizielle Untersuchung dazu eingeleitet. Dabei ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Konkret betreffen die Abreden Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden. Im Rahmen der Untersuchung sei zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, teilt die Weko mit.

Koordinieren Unternehmen nämlich ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen, so treffen sie sogenannte Submissionsabreden. Typischerweise stimmen die Offerierenden ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen. Die Weko führte mehrere Untersuchungen zu Submissionsabreden durch und sensibilisiert laufend öffentliche Beschaffungsstellen.



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