Europäischer Gerichtshof sieht deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar mit Europarecht

Symbolbild: Fotolia/Niko Endres

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben und die Vorratsdatenspeicherung in einer heute veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärt. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Vorratsdatenspeicherung abonnieren