Deutschland: Amazon muss Gebraucht-Handys besser kennzeichnen
Verfasst von Fügemann/pte am So, 02. September 2018 - 10:51Online-Händler, die gebrauchte Smartphones in Deutschland anbieten, müssen noch eindeutiger als bisher darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der Zusatz "Refurbished Certificate" in der Produktinformation reicht laut einem Urteil des Landgerichts München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Amazon nicht aus.
