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Ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamts in München teilte mit, dass Ende Mai ein Antrag der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die die Interessen von Medienhäusern gebündelt vertritt, eingegangen sei. Dieser Antrag habe ein Schiedsstellenverfahren zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger mit Microsoft zum Ziel.

Im vergangenen Jahr passte Deutschland das alte Urheberrecht an. Zu der Reform, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser. Sie sollen finanziell daran beteiligt werden, wenn Drittplattformen wie etwa Suchmaschinen von den Pressehäusern hergestellte Inhalte anzeigen. Verleger hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass externe Plattformen wirtschaftlich von den Inhalten profitierten, die Verlage selbst aber nicht oder nicht in ausreichendem Masse.

Corint Media will mit dem Schiedsstellenverfahren erreichen, dass eine angemessene Vergütung durchgesetzt wird, wie die Verwertungsgesellschaft mitteilte. In der Vergangenheit hatte sie sich wegen anderer Plattformen auch an das Bundeskartellamt gewandt und Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung von dort ist noch nicht bekannt.

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