Auch die Beschäftigten von Essens-Lieferdiensten sollen besser geschützt werden (Symbolbild: Lieferando)

Die Mitarbeitenden von Onlinelieferdiensten und Fahrdienstvermittlern sollen in der EU fortan besser geschützt werden. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten sprach sich jetzt für ein entsprechendes Gesetz aus. Demnach soll künftig als Angestellter gelten, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. So zum Beispiel eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen, sowie Regeln für das Auftreten und Verhalten der Arbeiter:innen.

Laut der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft sind derzeit die meisten der 28 Millionen Plattformbeschäftigten in der EU wie etwa Taxifahrer, Hausangestellte und Fahrer:innen von Lebensmittellieferungen, formell selbstständig. Es gebe jedoch Hinweise darauf, dass sie in einigen Fällen eigentlich Angestellte seien und ihnen eigentlich zusätzliche Rechte zustünden.

Die entsprechenden Pläne müssen den Angaben zufolge noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, das bei dem Thema ein Mitspracherecht hat. Sie gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese will erreichen, dass Millionen von Arbeitern etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten bekommen.