VKI erwirkt Urteil gegen unzulässige Mehrwertnummer bei A1-Hotline

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG wegen zusätzlicher Kosten, die Kundinnen und Kunden beim Anruf der „Georg“-Hotline entstanden sind, geklagt. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI jetzt recht, dass eine bestehende Hotline auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein muss und dass inkludierte Freiminuten auch für die „Georg“-Helpline gelten müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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